Der Solothurner Kantonsrat hat am 3. Juli 2024 das revidierte Energiegesetz mit 78 zu 19 Stimmen klar angenommen. Das Gesetz enthält verschiedene Fördermassnahmen, eine PV-Pflicht für Neubauten und Vorschriften für den Heizungsersatz. Die aeesuisse Solothurn begrüsst das nun verabschiedete Gesetz. Damit sind die MuKEn 2014 so oder ähnlich in allen Kantonen umgesetzt.
Am 26. März 2024 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat seinen Entwurf für die Revision des kantonalen Energiegesetzes vorgelegt. Die zuständige Kommission beantragte dem Kantonsrat verschiedene Änderungen, unter anderem eine Härtefallregelung für die PV-Pflicht für Neubauten. Der Kantonsrat ist seiner Kommission am 3. Juli 2024 in allen Punkten gefolgt. Das daraus resultierende Gesetz beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:
- CO2 Grenzwerte beim Heizungsersatz & Neubau. Die Grenzwerte sollen via GEAK festgelegt werden
- PV-Pflicht bei Neubauten mit Härtefallregelung
- Verbot von Neubau und Ersatz von Elektroheizungen. Ersatz dezentraler Elektroheizungen bis Ende 2030
- Grundinstallation für Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Neubauten
- Gesetzliche Anerkennung von Biogas / erneuerbaren Gasen als erneuerbare Energieträger
- Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
Ebenfalls Teil des revidierten Gesetzes sind diverse Fördermassnahmen, wie beispielsweise:
- Förderung der Information, Beratung und Ausbildung zu Energiefragen
- Unterstützung kommunaler Energieplanungen (finanziell und Erarbeitung von Plangrundlagen)
- Förderungen für Fernwärmeprojekte, Fernwärmeverbunde, Biomasse-Heizkraftwerke und Biogasanlagen
- Bonusprogramm Photovoltaik bei energetischen Sanierungen
- Anreizsystem Winterstrom (finanzielle Beiträge)
- Steuererleichterungen Photovoltaik & Batteriespeicher
- Prüfung von geeigneten Standorten für Wind- und Solaranlagen und Aufnahme der Eignungsgebiete in den Richtplan
- Förderprogramm bidirektionale Ladeinfrastruktur für Ein- und Mehrparteienhäuser
- Gesetzliche Grundlage für die finanzielle Förderung von Innovationen
Im Vergleich zu anderen Kantonen zeichnet sich das Solothurner Energiegesetz durch seinen geringen Umfang aus. In der vom Kantonsrat verabschiedeten Form ist es eines der schlanksten Energiegesetze der Schweiz. Vielversprechend sind die diversen Anreizsysteme.
Gleichzeitig führt Solothurn aber beim Heizungsersatz ein neues Modell ein, welches in dieser Form kein anderer Kanton kennt: Bei der Neuinstallation oder dem Ersatz einer fossilen Heizung müssen neu verbindliche Grenzwerte für die CO2- Emissionen eingehalten werden. Die konkrete Umsetzung inklusive Festlegung der Grenzwerte regelt der Regierungsrat in der Verordnung. Die konkreten Grenzwerte entscheiden letztendlich darüber, ob die Regelung ausreicht, um das von der Schweizer Stimmbevölkerung letztes Jahr angenommene Ziel – eine klimaneutrale Schweiz bis 2050 – zu erreichen. In der Botschaft schrieb der Regierungsrat, dass der Grenzwert bei 24 kg CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche festgelegt werden soll. Dieser Wert orientiert sich an der Grenze zwischen den Effizienzkategorien C und D des Gebäudeausweises der Kantone GEAK. Eine derartige Umsetzung hätte zur Folge, dass auch in mässig effiziente Gebäude weiterhin fossile Heizungen eingebaut werden könnten.
Das revidierte Energiegesetze zeichnet sich also durch seine Schlankheit und die darin enthaltenen Anreizsysteme aus. Mit dem neuen Solothurner Energiegesetz sind die MuKEn 2014 in allen Kantonen so oder ähnlich umgesetzt. Das neue Modell für den Heizungsersatz ist jedoch für die Harmonisierung zwischen den Kantonen wenig förderlich.