Vernehmlassung zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Kantonalen Bauverordnung (KBV)
Die aeesuisse Solothurn nahm Stellung zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes sowie der Kantonalen Bauordnung. Wir setzten uns dafür ein, dass auch sogenannte Split-Wärmepumpen, welche Anlageteile haben, die im Freien aufgestellt werden, analog den rein im Innenraum aufgestellten Wärmepumpen dem Meldeverfahren unterstellt werden sollten. Unserer Meinung nach reichen insbesondere die geltenden Bestimmungen aus der Lärmgesetzgebung aus, um sicherzustellen, dass bei Anlagen bis zu einer gewissen technischen Grösse keine unverhältnismässigen Emissionen für die Nachbarschaft entstehen.
Unsere Vernehmlassungsantwort zum Downloaden