Energiestrategie 2050
Nationale Ebene
Der Bundesrat hat mit der Energiestrategie 2050 die Stossrichtung für die zukünftige Entwicklung und Sicherung des Schweizer Energiesystems festgelegt. Die Massnahmen setzen in folgenden vier Bereichen an: Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Ausstieg aus der Kernenergie, Massnahmen im Bereich Stromnetze.
Totalrevision Energiegesetz | 21. Mai 2017
Das Parlament hat zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 das Energiegesetz revidiert und damit ein erstes Massnahmenpaket beschlossen. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Am 21. Mai 2017 setzte die Schweizer Stimmbevölkerung ein klares Zeichen und stimmte dem totalrevidierten Energiegesetz deutlich zu. Dieses ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Die kantonalen Energiegesetze müssen folgend ebenfalls revidiert werden.
Die Schweiz hat sich im Pariser Klimaübereinkommen verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoss bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Zudem ist die Schweiz vom Klimawandel besonders betroffen. Bundesrat und Parlament wollen den Treibhausgas-Ausstoss darum senken. Mit dem revidierten CO2-Gesetz, das auf einer Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen und neuen Technologien beruht, haben sie verschiedene Massnahmen dazu beschlossen. «Davon profitieren Bevölkerung und Wirtschaft», sagte UVEK-Vorsteherin Simonetta Sommaruga bei der Erläuterung der Haltung von Bundesrat und Parlament. «Mit den Investitionen stärken wir den Klimaschutz und schaffen Aufträge und Arbeitsplätze in unserem Land.» Das revidierte CO2-Gesetz kommt am 13. Juni 2021 zur Abstimmung.
Kantonale Ebene
Der Kanton Solothurn hat seine energiepolitische Strategie überprüft und ein neues Energiekonzept erarbeitet, welches die Herausforderungen eines sich wandelnden energiepolitischen und wirtschaftlichen Umfelds angeht. Das Energiekonzept stützt sich auf die Energiestrategie 2050 des Bundes ab. Dabei geht es im Wesentlichen darum, den Verbrauch der fossilen Energieträger erheblich zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu erhöhen. Zudem werden verstärkte Anstrengungen wahrgenommen, um eine umweltfreundliche Elektrizitätsversorgung sicherzustellen.
Ende Januar 2018 hat der Kantonsrat mit 57.7 % Ja gesagt zur Teilrevision des Solothurner Energiegesetzes. Die Vorlage unterlag damit dem obligatorischen Referendum und kam am 10. Juni 2018 vor das Solothurner Stimmvolk. Die Abstimmung fiel unerwartet deutlich aus. Mit 70.5 % Nein-Stimmen lehnte die Solothurner Stimmbevölkerung die Teilrevision des Energiegesetzes ab.
Es stellte sich im Nachgang an die Abstimmung vom 10. Juni 2018 die Frage, wie der Kanton Solothurn weiter vorgehen soll, damit die Ziele im Gebäudebereich trotzdem erreicht werden. Zur Klärung dieser Frage entschied der Regierungsrat im Mai 2019, die strategischen Ziele und die Massnahmen für eine erfolgreiche Koordination der kantonalen CO2- und Energiepolitik in einem partizipativen Prozess mit den wichtigsten Stakeholdern zu erarbeiten. Es sollen dabei in erster Linie die CO2-Emissionen aus dem Gebäudebereich (Heizung und Warmwasser) betrachtet werden.
Gemäss Beschluss soll vom Volkswirtschaftsdepartement alle 4 Jahre über den Stand der Umsetzung des Energiekonzepts informiert werden. Der erste Reporting-Bericht wurde im März 2017 veröffentlicht, der zweite nun im März 2021. Von den 16 geplanten Massnahmen konnten 11 umgesetzt werden. Zu den nicht umgesetzten Massnahmen zählt die gescheiterte Überführung der MuKEn 2014 in die kantonale Gesetzgebung: Da die Teilrevision des Energiegesetzes 2018 abgelehnt wurde, konnten Massnahmen in den Bereichen Heizungsersatz, Eigenstromerzeugung von Neubauten, Wärmeschutz und Elektroboiler nicht umgesetzt werden. Damit kann ein wesentlicher Teil der geplanten Einsparungen nicht erreicht werden, womit auch die Zielerreichung im Gebäudebereich (Heizung und Warmwasser) gefährdet ist.