Energiegesetz Kanton Solothurn: Viel Neues und Extrazug beim Heizungsersatz

Das Gesetz geht nun in die Kommission
Medienmitteilung vom 27. März 2024

Im Jahr 2018 ist die Revision des Solothurner Energiegesetzes an der Urne gescheitert. Die Regierung hat die Gründe dafür analysiert und die Stakeholder für die erneute Revision einbezogen. Nun hat die Regierung dem Kantonsrat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit welchem sich die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission befassen wird. Die aeesuisse Solothurn unterstützt die diversen Neuerungen, beantragt aber Anpassungen für eine Harmonisierung mit den anderen Kantonen.

Der Regierungsrat hat mit dem Energiekonzept 2022 die Stossrichtung publiziert, die mit verschiedenen Stakeholdern in mehreren Sitzungen erarbeitet wurde. Das Konzept bildet die Grundlage für das neue Energiegesetz. Dieses wurde im Herbst 2023 in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Darauf aufbauend hat die Regierung das Gesetz nun an das Parlament verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:

–  CO2 Grenzwerte beim Heizungsersatz & Neubau. Die Grenzwerte sollen via GEAK festgelegt werden.
–  PV-Pflicht bei Neubauten
–  Verbot von Neubau und Ersatz von Elektroheizungen. Ersatz dezentraler Elektroheizungen bis Ende 2030.
–  Grundinstallation für Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Neubauten
–  Gesetzliche Anerkennung von Biogas / erneuerbaren Gasen als erneuerbare Energieträger
–  Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

Gleichzeitig sollen diverse Fördermassnahmen umgesetzt werden, wie beispielsweise:
–  Förderung der Information, Beratung und Ausbildung zu Energiefragen
–  Unterstützung kommunaler Energieplanungen (finanziell und Erarbeitung von Plangrundlagen)
–  Förderungen für Fernwärmeprojekte, Fernwärmeverbunde, Biomasse-Heizkraftwerke und Biogasanlagen
–  Bonusprogramm Photovoltaik bei energetischen Sanierungen
–  Anreizsystem Winterstrom (finanzielle Beiträge)
–  Steuererleichterungen Photovoltaik & Batteriespeicher
–  Prüfung von geeigneten Standorten für Wind- und Solaranlagen und Aufnahme der Eignungsgebiete in den Richtplan
–  Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Mehrparteienhäuser
–  Finanzielle Förderung von Innovation

Im Vergleich zu anderen Kantonen zeichnet sich das Solothurner Energiegesetz durch seinen geringen Umfang aus. Würde das Energiegesetz in dieser Form angenommen, hätte der Kanton Solothurn eines der schlanksten Energiegesetze der Schweiz. Vielversprechend sind die diversen Anreizsysteme, welche die Regierung vorschlägt. Gleichzeitig führt der Kanton aber beim Heizungsersatz ein neues Modell ein, welches in dieser Form kein anderer Kanton kennt. Gemäss Vorschlag der Regierung sollen bei einer Neuinstallation einer fossilen Heizung oder einem Ersatz einer solchen Heizung verbindliche Grenzwerte für die CO2- Emissionen eingehalten werden. In der Botschaft hält die Regierung fest: «Im Rahmen der Umsetzung soll der Grenzwert bei 24 kg CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche festgelegt werden. Dieser Wert orientiert sich damit an der Grenze zwischen den Effizienzkategorien C und D des Gebäudeausweises der Kantone GEAK».

In ihrer jüngsten gemeinsamen Erklärung haben die Kantone sich geeinigt, dass beim Heizungsersatz in Zukunft das sogenannte Zürcher-Modell gelten soll. Dieses sieht vor, dass eine fossile Heizung am Ende ihrer Lebenszeit durch eine erneuerbare Heizung ersetzt werden muss, sofern der Ersatz technisch möglich ist und keine bedeutenden Mehrkosten mit sich bringt. Dieses Modell ist einfach verständlich und ermöglicht Ausnahmen für Härtefälle. Der Nachbarkanton Bern hat mit der Gesamtenergieeffizienz bereits ein anderes Modell eingeführt als der Grossteil der Kantone. Wenn der Kanton Solothurn nun ebenfalls ein eigenes Modell einführt, ist das keineswegs förderlich für die Harmonisierung.

Das Modell des Kantons Solothurn wurde eingeführt, weil die Gegner des Energiegesetzes in der letzten Abstimmung keine Technologieverbote sehen wollten. Nun ist das Ziel aber klar: die Schweiz soll bis ins Jahr 2050 klimaneutral werden. So will es die Schweizer Bevölkerung mit dem klaren JA zum Klimaschutzgesetz 2023. Wer darum heute noch eine fossile Heizung mit ihresgleichen ersetzt, nimmt in Kauf, dass diese auch über das Jahr 2050 hinaus noch läuft. Das gibt unsichere Signale für die Märkte, und die Versorgungssicherheit wird nicht gestärkt. Konsequenterweise müsste darum der Grenzwert für CO2 Emissionen beim Heizungsersatz bereits heute auf null gesenkt werden. Dies würde wiederum einem Verbot von Öl- und Gasheizungen gleichkommen, weil heute schlichtweg keine klimaneutralen Brennstoffe für Öl- und Gasheizungen verfügbar sind. «Die Gegner sollten sich fragen, ob sie in Kauf nehmen möchten, dass die Bevölkerung hier ins Messer läuft. Fossile Heizungen gehören heute der Vergangenheit an. Wir sollten dem Grundsatz «erneuerbar heizen ohne Mehrkosten» Rechnung tragen» sagt Georg Nussbaumer, Präsident der aeesuisse Solothurn und Kantonsrat Die Mitte.

In den letzten zehn Jahre haben alle Kantone ihre Energiegesetze revidiert und sind zum Teil deutlich weiter gegangen als der Kanton Solothurn. Einzig in den Kantonen Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn stehen die Entscheidungen noch aus.