Vernehmlassung zur Totalrevision des Energiegesetzes Kt. Solothurn

Die aeesuisse hat mit einer ausführlichen Stellungnahme an der Vernehmlassung zur Totalrevision des Energiegesetzes Kanton Solothurn teilgenommen. Wir begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen dieser Revision ausdrücklich. Auch wenn diverse Module der MuKEn nicht übernommen wurden, können wir uns hinter ein schlankes Gesetz stellen, welches die administrativen Aufwände und die regulatorische Dichte auf ein Minimum reduziert. Wir nehmen gerne nachfolgend Stellung zu den einzelnen Paragraphen. Bezüglich dem Wärmeerzeugerersatz empfehlen wir, das Modell «Erneuerbar heizen ohne Mehrkosten» zu priorisieren gegenüber den vorgeschlagenen CO2- Grenzwerten. Der Nachbarkanton Bern hat mit der Gesamtenergieeffizienz bereits ein anderes Modell eingeführt als der Grossteil der Kantone. Wenn der Kanton Solothurn nun ebenfalls ein eigenes Modell einführt, wird es für die Unternehmungen schwieriger, effiziente Prozesse zu erreichen. Auch sind wir überzeugt von der Einfachheit des Basler-Modells beim Heizungsersatz: Grundsätzlich muss beim Heizungsersatz eine fossile Heizung mit einer erneuerbaren Heizung ersetzt werden, sofern der Ersatz technisch möglich und wirtschaftlich ist. Dieses Modell lässt sich auch gut einer breiten Öffentlichkeit kommunizieren.

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